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SUMMARY:Finanzierung von (genossenschaftlichen) Wärmenetzen: neue Absicherungsmöglichkeiten für Banken über den Deutschlandfonds
DESCRIPTION:Damit Deutschland bis 2045 klimaneutral werden kann\, muss die Wärmeversorgung auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Dies umfasst sowohl den Aufbau von neuen als auch die Transformation von bestehenden Wärmenetzen. Dafür sind in den nächsten Jahren enorme Investitionen notwendig\, welche auch von Banken langfristig finanziert werden müssen. Die Finanzierung von Wärmenetzen und Erzeugungsanlagen geht mit projektspezifischen Risiken einher und viele Banken halten sich bei der Finanzierung solcher Projekte eher zurück.   \nUm Kapital für die Energieinfrastruktur zu mobilisieren\, hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Einführung des Deutschlandfonds angekündigt. Insbesondere der Garantierahmen zur Risikoentlastung bei Strom- und Wärmenetzprojekten soll Banken und Investoren ermutigen\, Geld für Energieinfrastrukturprojekte bereitzustellen.  \nDie Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im DGRV setzt sich seit Jahren für ein entsprechendes Absicherungsprogramm ein\, um insbesondere auch genossenschaftlichen Wärmenetzprojekten den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern. Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW)\, welche mit der Ausgestaltung des Deutschlandfonds betraut ist\, hat ein neues KfW-Programm angekündigt\, welches im Wege einer Haftungsfreistellung den finanzierenden Banken einen Teil des Risikos abnimmt.  \nDieses Programm wird im Rahmen des einstündigen Webseminars durch Markus Schönborn von der KfW vorgestellt werden. Außerdem wird Klaus Pfalz von der VR VerbundBank eG seine Erfahrungen bei der Finanzierung genossenschaftlicher Wärmenetzprojekte einbringen. \nDas Webseminar richtet sich insbesondere an Genossenschaftsbanken.
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SUMMARY:5. Bericht aus Berlin
DESCRIPTION:Am 29. Juli 2026 beschloss das Kabinett die Entwürfe zum Netzanschlusspaket und dem EEG 2027\, die bis Ende des Jahres das weitere parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnten.    \nDie Neuregelungen in beiden Gesetzesentwürfen werden einen großen Einfluss auf die zukünftigen Geschäftsmodelle und unternehmerischen Möglichkeiten der Energiegenossenschaften und energieinteressierten Genossenschaften\, insbesondere in der PV und Windenergie an Land\, haben.   \nDie Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV lädt Sie herzlich zum 5. Bericht aus Berlin am 29. September 2026 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr ein. Im Rahmen der kostenlosen Veranstaltung wird René Groß (Leiter Strategie und Politik) wieder über die aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen der Bundespolitik informieren. Im Fokus dieser Ausgabe stehen insbesondere die Entwürfe zum Netzanschlusspaket und EEG 2027 sowie der Zwischenbericht der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreform. Außerdem werden Sie während der Veranstaltung ausreichend Zeit haben\, Fragen zu stellen.  \nReferent: René Groß \nDas Webseminar richtet sich exklusiv an Energiegenossenschaften bzw. energieinteressierte Genossenschaften\, die Mitglied im Baden-Württembergische Genossenschaftsverband\, Genossenschaftsverband Bayern\, Genoverband oder Genossenschaftsverband Weser-Ems\, sowie dem LandesNetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen oder dem Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Rheinland-Pfalz sind und ihre Mitglieder. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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